Wann wird ein Unternehmen bewertet?
Eine Unternehmensbewertung wird immer dann notwendig, wenn es um relevante Entscheidungen und Veränderungen geht – zum Beispiel bei:
- Betriebsverkauf oder -kauf
- Betriebsübergabe (z. B. innerhalb der Familie)
- Verlassenschaftsverfahren
- Sicherheiten für Kredite oder Investitionen
- Steuerliche Bewertungsanlässe (z. B. Immobilienertragsteuer, Grunderwerbsteuer)
Im Gegensatz zur Immobilienbewertung ist die Bewertung eines Unternehmens deutlich komplexer, da viele immaterielle und zukunftsorientierte Faktoren mit einfließen.
Was bestimmt den Unternehmenswert?
Ein Unternehmen ist mehr als Zahlen. Neben Kennzahlen wie EBIT, Cashflow oder Gewinn spielen auch folgende qualitative Faktoren eine Rolle:
- Ein eingespieltes, leistungsfähiges Team
- Ein tragfähiges Geschäftsmodell mit klarem strategischem Fokus
- Funktionierende Prozesse, Systeme und moderne IT-Infrastruktur
- Wiederkehrende Umsätze, stabile Kundenbindung & gepflegte Datenbasis
- Investitionsstand und Modernisierungsgrad von Betriebs- und Arbeitsmitteln
- Transparente Strukturen und professionelle Dokumentation
Je besser all diese Faktoren zusammenspielen, desto höher fällt der Unternehmenswert aus – und desto attraktiver ist das Unternehmen für potenzielle Käuferinnen oder Nachfolgerinnen.
Welche Bewertungsverfahren gibt es?
In der Praxis kommen – je nach Unternehmensgröße und Anlass – verschiedene Verfahren zum Einsatz:
1. Ertragswertverfahren
Bewertet den Barwert der erwarteten Gewinne (z. B. auf 3–5 Jahre), abgezinst mit einem risikogewichteten Kapitalisierungszinssatz.
2. Discounted-Cash-Flow (DCF)
Fokussiert auf zukünftige Cashflows inklusive Investitionen – vor allem bei größeren Unternehmen verbreitet.
3. Multiplikatorverfahren
Praxisnah und verständlich: Unternehmenswert = EBIT/Umsatz/EBITDA × Branchen-Multiplikator. W.s hauptsächlich bei kleinen unternehmen heranzuziehgen sein.
4. Substanzwert-/Liquidationswertverfahren
Wird angewandt, wenn das Unternehmen wirtschaftlich schwach aufgestellt ist. Bewertet wird dann primär das verwertbare Vermögen abzüglich Liquidationskosten.
Was muss zusätzlich berücksichtigt werden?
Zur Anpassung des Unternehmenswerts werden Zu- und Abschläge vorgenommen, z. B. für:
- Inhaberabhängigkeit
- Kundenkonzentration
- Branchenspezifische Chancen & Risiken
- Innovations- und Wachstumspotenzial
- Eigentümernahe Sonderkonstellationen (z. B. Familienarbeitskräfte, nicht marktübliche Gehälter, Fahrzeuge, Mietverhältnisse etc.)
Auch nicht bilanzierte Leistungen wie die Arbeitszeit des Inhabers oder private Nutzung von Firmenressourcen müssen kalkulatorisch berücksichtigt werden.
Fazit: Warum einen Sachverständigen beauftragen?
Eine fundierte Unternehmensbewertung schützt vor Fehlentscheidungen und Streitigkeiten. Sie schafft:
- Rechtssicherheit bei Kauf, Verkauf oder Übergabe
- Verhandlungsbasis für faire Kaufpreise
- Vertrauen bei Banken, Investoren oder Familienmitgliedern
Unsere Empfehlung: Lassen Sie den Unternehmenswert von unserem gerichtlich beeideten Sachverständigen Dr. Thomas Reischauer, MBA, professionell ermitteln.